IngMed–Ingenieurbüro für
Technologien in der Medizin

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D–52074 Aachen

Förderung von IT-Dienstleistungen

Zielsetzung der Förderungsmaßnahmen von IT-Dienstleistungen: 

Übergeordnetes Ziel ist eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten, die insbesondere durch eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern in Deutschland erreicht werden soll. Darin sind auch Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen.

Förderung von IT-Dienstleistungen durch Bund und Länder

(Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), § 14a Absatz 6 Satz 1 KHG), Fördertatbestände nach § 19 KHSFV)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Technische und informationstechnische Maßnahmen (inkl. Software und Beratung bei der Planung), personelle Massnahmen (inkl. Schulungen), räumliche Maßnahmen (soweit erforderlich), Beschaffung von Nachweisen. Bei der Vergabe von Aufträgen gilt durchgehend das nationale und europäische Vergaberecht. Dabei gelten die sonst üblichen Regelungen.

Die Schwerpunkte liegen auf den folgenden Fördertatbeständen 2-6, 9 und 10. Die Beantragung der Fördergelder kann ausschließlich durch einen zertifizierten IT-Dienstleister erfolgen!

Fördertatbestand 2: Patientenportale

Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung

Fördertatbestand 8: Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen

Fördertatbestand 9: Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systemen oder Verfahren oder räumlichen Maßnahmen zur Umsetzung telemedizinischer Netzwerke.

Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit (IT- bzw. Cybersicherheit in Krankenhäusern)

 

Förderung der Krankenhaus-IT durch Bund und Länder – die Mittel wurden beantragt, wie geht es weiter?

Die KHZG-Fördermittel wurden beantragt, die Bedarfsmeldungen sind abgeschlossen! Nun folgt die Ausschreibung der beantragten Investitionen. 

Da die beantragten Vorhaben dem Vergaberecht unterliegen, müssen sie bei der Überschreitung des Schwellwertes ausgeschrieben werden. Dabei ist nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministerium das nationale und europäische Vergaberecht zu berücksichtigen.  Auch kirchliche Träger müssen nach diesen Vorgaben ausschreiben, da es sich um öffentliche Fördergelder handelt!

Die Art der Vergabe, die hierbei anzuwenden ist, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass ab einem Schwellwert von 214.000 Euro das europäische Vergaberecht gilt und europaweit ausgeschrieben werden muss. Liegt die geplante Investition unterhalb dieser Summe, so gelten die länderspezifischen Regelungen. Ausnahmen bestätigen die Regel! Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Wertgrenzen- Verordnung, die Wertgrenzen wegen Corona erhöht, hier gelten daher z. T. gesonderte Regeln. 

Es gilt die grundsätzliche Empfehlung, sich vor einer Vergabe rechtlich beraten zu lassen. Etwaige Rückforderungen durch Verfahrensfehler können so vermieden werden. Bei der Vorbereitung und operativen Durchführung der Ausschreibung begleiten wir Sie gerne. Ihre Anforderungen werden aufgenommen und die bereits bei der Beantragung definierten Muss-Kriterien und spezifischen Anforderungen in einem Leistungsverzeichnis mit dazugehöriger Methodik der Angebotsauswertung schriftlich fixiert. 

Die Einbindung der Anwender in den Prozess ist von elementarer Bedeutung und sichert die spätere Akzeptanz der digitalen Lösung. So werden die Bedürfnisse der Mitarbeiter und Patientinnen und Patienten frühzeitig erfasst und dokumentiert. 

Da die Innovationszyklen im IT-Bereich sehr kurz sind (bereits in wenigen Jahren könnten heutige, Lösungen den zukünftigen Standards nicht mehr entsprechen), müssen im Kontext der Interoperabilität Schnittstellen anpassungsfähig sein. Updates und Upgrades sind bei Ausschreibungen entsprechend zu Berücksichtigen. Es sollten bereits jetzt von den Anbietern zukünftige Anpassungen der Schnittstellen oder Weiterentwicklungskosten eingeplant werden. 

 

Für weitere Informationen und einer ausführlichen Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.

Anspr: Roland Herrmann  
E-Mail: roland.herrmann@ingmed.de
Fon: +49 (0)241-910763-3

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